Die gesetzliche Schulordnung regelt den allgemeinen Schulbetrieb in Österreich und ist ein fixer Bestandteil im Organisationsablauf der Schule. Die gegenständliche Schul- und Hausordnung bezieht sich auf den Standort. Die Klassenregeln sind Bestandteil unserer Schulordnung.
Kinder dürfen sich außerhalb der Unterrichts- und Betreuungszeiten nicht im Schulhaus aufhalten. Die gesetzliche Aufsichtspflicht beginnt um 7.30 Uhr. Sollte Ihr Kind vor dieser Zeit bereits in der Schule anwesend sein, so ist dies schriftlich am Beginn eines jeden Schuljahres bis spätestens 1.9. für das laufende Schuljahr bekannt zu geben.
Gegenstände, die die Sicherheit von Personen gefährden oder den Schulbetrieb stören, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.
Im gesamten Schulbereich ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. Einrichtungen, Möbel, Anlagen und Arbeitsmittel sind Eigentum der Schule. Sie sind sorgsam und schonend zu behandeln und zu verwenden. Mit fremdem Eigentum muss behutsam umgegangen werden. Die Schule haftet nicht für verlorene oder mutwillig zerstörte Gegenstände.
Die Lehrer und Lehrerinnen legen großen Wert auf höfliche Umgangsformen. Die Kinder müssen sich auf den Gängen und im Stiegenhaus leise verhalten, damit der Unterricht ungestört bleibt. Um Unfälle zu vermeiden, ist Laufen und Toben im Schulhaus nicht erlaubt.
Als katholische Privatschule ist uns ein von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung getragenes Miteinander in der Schulpartnerschaft ein großes Anliegen.